Generative KI wird zunehmend in der Entwicklung von Software, Design, Medieninhalten und Kommunikation eingesetzt. Dabei entsteht ein wachsender Bedarf an Rechtssicherheit. In mehreren Ländern, darunter die USA und EU-Mitgliedstaaten, befassen sich Behörden und Gerichte mit der Frage, ob und in welchem Umfang KI-gestützte Werke geschützt werden können – insbesondere dann, wenn ein klarer menschlicher Gestaltungswille durch Prompting, Auswahl und Iteration vorliegt.
Aus Sicht von swissAI ist die derzeitige Rechtsunsicherheit ein Hemmnis für Innovation und Investitionen. Ohne Schutz können KI-generierte Inhalte von Dritten frei kopiert und weiterverwendet werden, was die wirtschaftliche Verwertbarkeit erheblich einschränkt.
«Die Schweiz sollte die Chance nutzen, als Pionierin voranzugehen und einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der KI-generierte Arbeiten schützt», sagt Chris Beyeler, Präsident von swissAI. «Wenn heute jeder schnelle Smartphone-Schnappschuss geschützt ist, gibt es keinen logischen Grund, dies bei KI pauschal auszuschliessen. Eine klare Regelung wäre ein massiver Standortvorteil und würde die Schweiz als sicheren Hafen für modernes geistiges Eigentum positionieren.»
KI ist zu einem zentralen Werkzeug moderner kreativer und technologischer Arbeit geworden. Wie Kamera, Grafiksoftware oder Textverarbeitung erweitert sie die gestalterischen Möglichkeiten des Menschen und ist aus vielen Innovations- und Produktionsprozessen nicht mehr wegzudenken. Entscheidend ist die kreative Leistung des Menschen, der diese Werkzeuge gezielt einsetzt, steuert und kuratiert.
swissAI regt an, dass Politik, Verwaltung und Fachkreise gemeinsam prüfen, wie das bestehende Urheberrecht weiterentwickelt oder präzisiert werden kann, um Innovation zu fördern und gleichzeitig die Rechte von Kreativen zu sichern. Eine klare Positionierung würde die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen, Kreative und Entwickler nachhaltig stärken.